Als Freiberufler habe ich Anspruch auf die Soforthilfe in NRW, da ich die dafür
genannten Voraussetzungen erfülle. So sind auch bei mir zahlreiche Jobs durch den Ausbruch des Virus weggefallen, wodurch sich meine Umsätze nachvollziehbarer Weise im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2019 deutlich verschlechtert haben. Sobald das Formular zur Beantragung online war füllte ich dieses direkt aus und erhielt in weniger als einer Woche die Zusage für die Auszahlung sowie die Auszahlung selbst. An dieser Stelle wurde es allerdings etwas verwirrend, da das FAQ auf der Antragsseite beinahe täglich angepasst und wichtige Informationen zum Teil hinzugefügt oder sogar entfernt wurden.
Vor allem für mich als Soloselbstständigen wichtig: Der Hinweis, dass die Soforthilfe auch als eigenes Gehalt genutzt werden darf, sofern dieses derzeit nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Ein schöner Gedanke, da ich als Freiberufler so nicht monatelang von meinem Ersparten leben muss, sofern ich denn überhaupt welches habe, und ich nach der Krise wieder normal und ohne Umsatzeinbußen weiterarbeiten kann. Eigentlich. Schade nur, dass das Land NRW diesen kleinen Punkt einige Tage nach der Öffnung der Finanzierungstöpfe kommentarlos aus dem FAQ gestrichen hat und sich daraufhin zahlreiche Soloselbstständige unsicher waren, wofür die Soforthilfe denn nun eigentlich eingesetzt werden darf.
So sehr ich die Arbeit der Regierung derzeit schätze und viele Entscheidungen als gut und sinnvoll empfinde, so ärgerlich ist, dass es noch immer keine nachvollziehbare Ansage gibt, in wie weit Soloselbstständige die Soforthilfe denn nun realistisch nutzen dürfen, da diese nach aktuellem Stand lediglich für betriebliche Ausgaben eingesetzt werden darf. Als Freiberufler im Filmbereich habe ich allerdings quasi keine laufenden betriebliche Kosten, da ich weder über ein Büro noch über hohe monatliche Ausgaben verfüge – lediglich die Anschaffung von Equipment ist nennenswert, allerdings hält sich der clevere Freiberufler in der aktuellen Situation mit teuren Einkäufen verständlicherweise zurück. Und es dürfte relativ klar sein, dass die Soforthilfe nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist, da es sich dabei nicht um notwendige Kosten handelt.