Werbung & Imagefilm
Ab da wird es allerdings schwierig, denn wie viel verlange ich denn nun bei einer Werbeproduktion, wie viel hingegen bei einem kleinen Imagefilm im winzigen Team? Hier gilt die Gagentabelle nicht mehr. Und das ist zunächst gar nicht negativ, denn bei Werbeproduktionen sind deutlich höhere Sätze üblich. Als 2. Kameraassistent bei einer Werbeproduktion für einen großen Kunden kann die Mindestgage der Gagentabelle durchaus mit 1,5 bis 1,75 multipliziert werden, um auf einen üblichen Tagessatz zu kommen. Das ist auch gut so, immerhin ist die Anzahl der Drehtage bei Werbe- und Imagefilmproduktionen deutlich geringer als bei Film- und Fernsehproduktionen. Zudem wird in der Regel direkt für ein Unternehmen oder ein Produkt geworben – es geht also um viel Geld.
Und wenn ich auf Rechnung arbeiten möchte/muss?
Wie weiter oben bereits angedeutet, darf ich als 2. Kameraassistent bzw. allgemein als Kameraassistent nur auf Anstellung arbeiten. Meiner Erfahrung nach geschieht das jedoch nur bei großen Produktionen mit entsprechend großen Produktionsfirmen, die eigene Leute für Personal und Buchhaltung beschäftigen können. Bei kleineren Firmen, die dann häufig auch nur einen allgemeinen Kameraassistenten buchen und bei denen deutlich kleinere Projekte anstehen, wird fast immer auf Rechnung gearbeitet (häufig sprechen wir hier von Teamgrößen von drei bis vier Personen). Aber noch einmal, der Kameraassistent ist weisungsgebunden und darf eigentlich nicht auf Rechnung arbeiten, außer man ist selbst eine Firma mit der Gesellschaftsform GbR oder höher. Trotzdem ist es bei kleinen Produktionen weit verbreitet, dass die Produktionsfirma (die dann selbst häufig nur aus wenigen Angestellten besteht) gar nicht dazu in der Lage wäre, für jedes kleine Projekt ihre Assistenten tageweise festanzustellen. Böse Zungen mögen auch behaupten, dass sich so eine Menge Geld sparen lasse, da unwissende Neulinge den Unterschied zwischen der Festanstellung und der Arbeit auf Rechnung gar nicht richtig kennen. Dazu aber gleich noch mehr.
Ein Dilemma also. Leider kommt man gerade im Bereich Imagefilm oft nicht drumherum auf Rechnung zu arbeiten, weil man sonst schlicht den Auftrag nicht erhält. Hätte ich alle Anfragen, bei denen ich ausschließlich auf Rechnung arbeiten durfte, abgelehnt, so wären mir mit Sicherheit 70 bis 80 Prozent meiner Assistenz-Aufträge bei kleinen Produktionen durch die Lappen gegangen – weil ich mich an das Gesetz gehalten hätte. Hier sehe ich großen Verbesserungsbedarf vom Gesetzgeber, denn so kann das ja nicht ganz richtig sein. Häufig scheinen die kleinen Produktionsfirmen sogar gar nicht zu wissen, dass sie ihre Assistenten nicht auf Rechnung arbeiten lassen dürfen, wie ich schon häufiger erfahren habe, wenn ich meine Auftraggeber auf das Thema angesprochen habe.
Der Assistent als Rechnungssteller
Spätestens dann, wenn der Assistent von einer kleinen Produktionsfirma gefragt wird, wie hoch denn sein Tagessatz auf Rechnung sei, ist die Verwirrung oft komplett. Vor allem viele junge Assistenten, die gerade erst im Beruf starten, kriegen häufig Zahlen mit enorm weiten von-bis-Spannen von Kollegen vorgesetzt. Warum dann nicht einfach an die Gagentabelle halten? Aus mindestens zwei Gründen ist das keine gute Idee:
1. Die Zahlen gelten für festangestellte Arbeitsverhältnisse. Bei diesem übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben (Freiberufler müssen diese komplett selbst tragen). Außerdem haben angestellte Anspruch auf Urlaub und werden auch im Krankheitsfall bezahlt.
2. Film- und Fernsehproduktionen dauern meist mehrere Wochen oder gar Monate, wodurch das Gehalt vergleichsweise lange gesichert ist. Werbe- und Imagefilmproduktionen sind meist jedoch nur auf wenige Tage begrenzt und, einmal gebucht, müssen längere Anfragen vielleicht zu Gunsten der kurzen Produktion abgesagt werden. Außerdem sind die Werbebudgets generell höher.